Persönliche Schutzausrüstung — Schutzanzüge, Helme und Ausrüstung

Was ist persönliche Schutzausrüstung?

Persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, schützt Sie und Ihre Mitarbeiter vor Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz. PSA kommt zum Einsatz, wenn ein Risiko für Sicherheit oder Gesundheit nicht durch organisatorische oder technische Maßnahmen minimiert werden kann. 

Wer ist für die richtige Schutzkleidung verantwortlich?

Die geeignete Persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, ist Aufgabe des Arbeitgebers. Darüber hinaus, muss der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Risiken für die Gesundheit der Mitarbeiter und Gefährdungen der Arbeitssicherheit zu beseitigen oder zu minimieren. Der Arbeitnehmer muss die bereitgestellte PSA zu tragen.

Für welche Bereiche gibt es Schutzkleidung?

In unserem Sortiment finden Sie PSA für die Bereiche: Chemie, Baubranche, Garten- und Landschaftsbau, Montage und mehr. Wir bieten Ihnen Produkte, die Sie von Kopf bis Fuß vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Unsere Schutzausrüstung unfasst die Kategorien: Atemschutz, Kopfschutz, Gesichtsschutz, Schutzanzüge, Augenschutz und Arbeitsschutz Equipment.

 

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Welche Kategorien von persönlicher Schutzausrüstung gibt es?

Persönliche Schutzausrüstung Kategorie I: 

PSA der  Kategorie I schützt den Nutzer vor geringfügigen Risiken. Die Hersteller gehen hier davon aus, dass die Träger der PSA die Wirksamkeit der Ausrüstungen selbstständig einschätzen können. Das bedeutet, es ist keine Einweisung in die Benutzung  der PSA notwendig. Zu dieser Kategorie zählt Ausrüstung zum Schutz vor:
  • oberflächliche mechanischen Verletzungen z.B. Gartenhandschuhe
  • schwach aggressiven Reinigungsmitteln
  • Berührungen mit heißen Oberflächen
  • Schädigungen der Augen durch Sonneneinstrahlung

Persönliche Schutzausrüstung Kategorie II:

Produkte, die weder in Kategorie I noch in Kategorie III eingeordnet werden können, gehören zur Kategorie II. Generell sollen diese Produkte einen Standard-Schutz vor mechanischen Risiken bieten. Beispiele sind Arbeitsschutzhelme, Sicherheitsschuhe oder der Gehörschutz. Nach dem Verordnungsvorschlag der EU Kommission fallen auch maßgefertigte und individuell angepasste PSA in diese Kategorie.

Persönliche Schutzausrüstung Kategorie III:

Diese Risikogruppe erfasst die komplexe persönliche Schutzausrüstung  zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden. Dieser Kategorie unterliegt PSA, die gegen Gefährdungen schützen soll, die ein Verwender nicht selbst einschätzen kann. Eine Einweisung in die Benutzung der PSA ist Vorschrift. Gemäß Anhang I der PSA-Verordnung fallen unter Kategorie III PSA zum Schutz vor Risiken, wie:
  • gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische
  • Atmosphären mit Sauerstoffmangel
  • schädliche biologische Agenzien
  • ionisierende Strahlung
  • warme Umgebung, mit vergleichbaren Auswirkungen wie bei einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr
  • kalte Umgebung, mit vergleichbaren Auswirkungen wie bei einer Lufttemperatur von -50 °C oder weniger
  • Stürze aus der Höhe
  • Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen
  • Ertrinken
  • Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen
  • Hochdruckstrahl
  • Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche
  • schädlicher Lärm