medizinische Maske ohne Ventil - FFP2
Die Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie trifft das gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Leben gleichermaßen, Beschäftigte und Nichtbeschäftigte. Durch das Tragen dieser medizinischen Maske kann das Risiko minimiert deutlich werden, sich oder andere mit dem Corona-Virus anzustecken. Auf der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde am 19. Januar 2021 unter Punkt 3 festgelegt:
„Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungs-volle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder daraufhin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert.“
Sie ist insbesondere für Risikogruppen (Ältere Personen über 60 Jahre, Personen mit Vorerkrankungen aller Jahrgänge oder Personal in medizinischen- bzw. Pflegebereichen) dringend zu empfehlen, da sie auch den Träger schützt!
Auch in Dienstleistungs- und Unternehmensbereichen, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, ist diese Maske eine geeignete Schutzmaßnahme.
Diese FFP2 Schutzmaske hilft Ihnen darüber hinaus, den Anforderungen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAMS) und den Empfehlungen des
Robert-Koch-Institutes (RKI) gerecht zu werden.
IHRE Details:
- Medizinische Maske,
- Filterwirkung bis zu 95% der 0,3 Mikrometer kleinen Partikel,
- Box zu je 10 Stk. oder in gewünschter Stückzahl unter hygienischen Bedingungen ausgeeinzelt,
- geringer Atemwiderstand, leichtes Atmen, auch bei längerem Einsatz (Tragezeitbegrenzung beachten, nach 75 Min. Erholungspause)
Anwendungsbereiche
- Risikogruppen (Vorerkrankungen der Atemwege sowie des Immunsystems),
- Pflegebereiche, medizinische Versorgung im Hausbesuch,
- Dienstleistungstätigkeiten in medizinischen Bereichen,
- niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Einsatzkräfte,
- medizinische Behandlungen (Massage, Physiotherapie, Fußpflege)
Richtlinien und Normen
Zertifikat-Nr. 0370-4418-PPE/B,
Zertifikat-Nr. 0370-4637-PPE/C2,
entspricht EN 149:2001 + A1:2009, nach EU 2016/425
Überprüfung möglich unter:
https://www.appluslaboratories.com/global/en/about-us/certified-products-directory